Information zur Abrechnung
Die Masterpraxis wird mit dem kombinierten Tarif der Orientierungsphase und Schulpraxis (für zwei Studierende) für jedes Fach separat abgerechnet. Die Kombination der Betreuung der Masterpraxis mit der Schulpraxis und/oder der Orientierungsphase ist weder innerhalb eines Fachs noch alternativ in beiden Fächern möglich.
Kurzinformation zum Betreuen
Siehe FDZ PP »
Betreuungslehrer/in bzw. Mentor/in im Fach PuP
Mentoring für die Schulpraxis von PuP-Studierenden
(in Kooperation mit der Universität Wien, KPH Wien/Krems, PH Wien)
Das Betreuungsausmaß wird individuell und semesterspezifisch durch die betreuende Lehrperson bestimmt, die jeweils vor dem Winter- oder Sommersemester zuerst die Bereitschaft zur Betreuung und die Anzahl der zur Verfügung stehenden Klassen bekannt gibt. Zeitnäher wird dann der Stundenplan und die Anzahl der zu betreuenden Studierenden in die Betreuer/innen-Datenbank eingeben. Es ist daher auch möglich nur im Wintersemester zu betreuen und das Ausmaß auf die eigene Betreuungskapazität und die Anzahl der PUP-Klassen abzustimmen.
Die Studierenden wählen dann die Mentor/innen auch nach den zeitlichen Rahmenbedingungen.
Mentoring für die Induktionsphase (Dienstauftrag durch Direktion)
Im Fach PUP wird die Induktionsphase ein seltener Ausnahmefall bleiben, da keine freien Stunden zu besetzen sind und die Induktionsphase nur im 1. Dienstjahr zu absolvieren ist.